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   VGH Baden-Württemberg, 20.02.2006 - 4 S 2954/04   

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VGH Baden-Württemberg, 20.02.2006 - 4 S 2954/04 (https://dejure.org/2006,7831)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.02.2006 - 4 S 2954/04 (https://dejure.org/2006,7831)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Februar 2006 - 4 S 2954/04 (https://dejure.org/2006,7831)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Krankenhausbehandlung im grenznahen Ausland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufwendungen für eine Krankenhausbehandlung im Ausland; Rechtsgrundlage des Beihilfeanspruchs; Erfüllung einer Fürsorgepflicht; Zumutbarkeit einer Eigenbelastung; Erreichbarkeit eines Krankenhauses auf Grund medizinischer Indikation

  • Judicialis

    BVO § 13 Abs. 2 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVO § 13 Abs. 2 Nr. 3
    Beihilfe, Unterstützung, Heilfürsorge, Wohnungsfürsorge: Beihilfe, Auslandsaufwendungen, Kostenvergleich, Grenznähe, Teleologische Reduktion, Manipulationsgebühr, Fürsorgepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 248 (Ls.)
  • VBlBW 2006, 315
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 4 S 2068/02

    Zur Beihilfefähigkeit stationärer Krankenbehandlungskosten im Ausland

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2006 - 4 S 2954/04
    Der Beklagte differenziert in zulässiger Weise zwischen krankheitsbedingten Aufwendungen im Inland und im Ausland, und es obliegt dabei der Risikoeinschätzung und Initiative der Beihilfeberechtigten, ob und inwieweit sie die vom Gesetz vorausgesetzte zumutbare Eigenbelastung (§ 101 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 Halbs. 2 LBG) durch Abschluss einer Versicherung abdecken; auch dies ist dem Dienstherrn gestattet (vgl. Urteil des Senats vom 21.07.2004 - 4 S 2068/02 -, ESVGH 55, 42 m.w.N.).

    Dieser Abzug wäre nur bei zulässigem Kostenvergleich gerechtfertigt, der vorschreibt, die im Ausland angefallenen Leistungen nach dem im Inland geltenden System ungeachtet eines etwaigen Systemunterschieds zwischen beiden Ländern abzurechnen (Urteil des Senats vom 21.07.2004, a.a.O.).

  • VG Sigmaringen, 28.10.2004 - 6 K 1122/03

    Beihilfe - Erstattung von im Ausland entstandenen Aufwendungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2006 - 4 S 2954/04
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 28. Oktober 2004 - 6 K 1122/03 - wird geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 28. Oktober 2004 - 6 K 1122/03 - zu ändern, den Beklagten zur Gewährung einer weiteren Beihilfe in Höhe von 16.916,51 EUR zu verpflichten und die Bescheide des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg vom 17. Oktober, 30. Oktober und 08. November 2002 in der Gestalt des Teilabhilfebescheids vom 23. Mai 2003 sowie dessen Widerspruchsbescheid vom 06. Juni 2003 aufzuheben, soweit sie entgegenstehen.

  • BVerwG, 20.06.2000 - 10 C 3.99

    Persönlicher Umzugshinderungsgrund; Beginn des Schuljahres in der 12.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2006 - 4 S 2954/04
    In einem solchen Fall liegt eine verdeckte Regelungslücke vor, und die nach ihrem Wortlaut zu weit gefasste Vorschrift ist im Wege einer teleologischen Reduktion durch Hinzufügung der gebotenen Einschränkung auf den ihr nach Sinn und Zweck zukommenden Anwendungsbereich zurückzuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.06.2000, BVerwGE 111, 255, 257 unter Bezugnahme auf das Urteil vom 27.06.1995, DVBl. 1995, 1308, 1309).
  • BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 8.95

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2006 - 4 S 2954/04
    In einem solchen Fall liegt eine verdeckte Regelungslücke vor, und die nach ihrem Wortlaut zu weit gefasste Vorschrift ist im Wege einer teleologischen Reduktion durch Hinzufügung der gebotenen Einschränkung auf den ihr nach Sinn und Zweck zukommenden Anwendungsbereich zurückzuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.06.2000, BVerwGE 111, 255, 257 unter Bezugnahme auf das Urteil vom 27.06.1995, DVBl. 1995, 1308, 1309).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.1983 - 4 S 348/82

    Zur Höhe der Beihilfe für stationäre Krankenhausbehandlung im Ausland

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2006 - 4 S 2954/04
    Die Anwendbarkeit von § 13 Abs. 2 Nr. 3 2. Alt. BVO hat lediglich zur Rechtsfolge, dass der nach § 13 Abs. 1 BVO vorgesehene Kostenvergleich nicht durchgeführt wird, es bleibt dagegen bei der Regelung, dass als beihilfefähig nur Aufwendungen nach § 6, § 7 Abs. 1 Nr. 1 und §§ 9 bis 12 BVO anerkannt werden können und diese auch nur "insoweit", also ihrer Art nach (so Urteil des Senats vom 18.01.1983 - 4 S 348/82 -, ZBR 1984, 316), wie sie in Deutschland entstanden und beihilfefähig gewesen wären; in diesem Katalog sind Krankenhauskosten zwar nicht enthalten, sie werden jedoch von § 13 Abs. 2 Nr. 3 2. Alt. BVO erfasst.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2010 - 4 S 1070/08

    Beschränkung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für medizinische Leistungen

    Zwar falle auch ein grenznaher Aufenthalt jenseits der Grenze, also außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets, unter diese Bestimmung (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.02.2006 - 4 5 2954/04 -, VBlBW 2006, 315).

    Dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20.02.2006 - 4 S 2954/04 - sei weder eine Obergrenze für die geografische Entfernung noch für die Fahrtzeit zu entnehmen.

    Sie kann auch durch das - in Zusammenhang mit den Besonderheiten des damals vom Senat entschiedenen Falls (Urteil vom 20.02.2006 - 4 S 2954/04 -, VBlBW 2006, 315) zu sehende - Kriterium, ob man, wenn sich eine nicht notfallbedingte Behandlung abzeichne, "problemlos wieder in Deutschland eintreffen" könne, nicht relativiert werden.

    Vor diesem Hintergrund bedarf keiner Vertiefung, ob - wie der Beklagte annimmt - die im Senatsurteil vom 20.02.2006 (a.a.O.) zu bewertende Entfernung/Fahrtzeit bereits eine "Obergrenze" dessen darstellt, was noch als "Grenznähe" bezeichnet werden kann.

    Dies wird von Teilen der Rechtsprechung zum einen mit der Begründung in Frage gestellt, dass sich der Betreffende in derartigen Fällen nicht mit dem Ziel der (noch nicht absehbaren) medizinischen Behandlung in den anderen Staat begeben habe (so VG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2005 - 26 K 327/05 -, Juris), zum anderen damit, dass er bei einem Notfall gezwungen sei, die medizinische Dienstleistung in Anspruch zu nehmen und insoweit keine Wahl habe (so VG Sigmaringen, Urteil vom 28.10.2004 - 6 K 1122/03 -, Juris - aufgehoben durch Senatsurteil vom 20.02.2006, a.a.O.).

    Ein Abzug nach § 6a GOÄ ist in Fällen, in denen - wie hier - ein Kostenvergleich zu unterbleiben hat, nicht vorzunehmen (Senatsurteil vom 20.02.2006, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.10.2019 - 4 S 1128/19

    Verzicht auf Unterhaltsbezüge; Eheschließung erst nach Pensonierung des Beamten

    In diesem Fall sind Gerichte befugt, den Wortlaut der Vorschrift zu korrigieren und eine überschießende Regelung im Wege der teleologischen Reduktion durch einschränkende Auslegung auf den ihnen nach Sinn und Zweck zugedachten Anwendungsbereich zurückzuführen (BVerwG, Urteile vom 07.05.2014 - 4 CN 5.13 -, Juris Rn. 14, und vom 16.05.2013 - 5 C 28.12 -, Juris Rn. 9; Senatsurteile vom 14.10.2014 - 4 S 2640/13 -, Juris Rn. 31, und vom 20.02.2006 - 4 S 2954/04 -, Juris Rn. 17).
  • VG Freiburg, 24.10.2006 - 6 K 683/06

    Kostenvergleich bei einer Notfallbehandlung in der Schweiz

    Auch ist ihr zuzugeben, dass der Anlass nicht eingetreten sein muss, während sie sich (noch) diesseits der Grenze in Deutschland aufgehalten hatte (so nunmehr Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zur gleich lautenden landesrechtlichen Regelung des § 13 Abs. 2 Nr. 3 2. Alt. BVO, Urteil vom 20.02.2006 - 4 S 2954/04 -, VBlBW 2006, 315; zitiert nach Juris).
  • VG Ansbach, 17.01.2017 - AN 1 K 16.01411

    Beschränkte Beihilfefähigkeit von Dialysebehandlungen in den USA

    Die in § 11 Abs. 1 Satz 3 BBhV enthaltene Regelung, dass die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für Leistungen außerhalb der Europäischen Union den Aufwendungen gegenübergestellt werden, die bei Durchführung der gleichen Leistungen im Inland entstanden wären, hält sich im Rahmen der mit einer Beihilfeverordnung notwendigerweise verbundenen abstrakten und typisierenden Betrachtungsweise (vgl. BVerwG, B.v. 20.9.1988 - 2 B 91/88, Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 4 zu § 10 Abs. 1 Satz 1 BVO-NW a. F.; VGH BW, U.v. 20.2.2006 - 4 S 2954/04; Mildenberger, Beihilferecht in Bund, Ländern und Kommunen, Rn. 1 (2) zu § 11 BBhV; Schröder/Beckmann/Weber, Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, Rn. 1 (3) zu § 13 BhV).
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